Kosten & Pflegekasse
Was kostet Tagespflege und was übernimmt die Pflegekasse?
Die Finanzierung einer Tagespflege setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Welche Leistungen genutzt werden können und welcher Eigenanteil verbleibt, hängt vom Pflegegrad und der persönlichen Situation ab. Wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen nachvollziehbar durch.
Leistungen der Pflegeversicherung
Gesetzliche Höchstbeträge pro Monat.
Für Pflegegrad 2 bis 5 stehen eigene Leistungsbeträge für teilstationäre Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 kann unter anderem der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
| Pflegegrad | Maximale Leistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | bis zu 131 € Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Quelle und aktueller Stand: Bundesgesundheitsministerium – Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege. Gesetzliche Beträge können sich ändern.
Was übernommen wird
Pflege, Betreuung und notwendige Behandlungspflege.
Innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge übernimmt die Pflegekasse pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung kann zum Anspruch auf teilstationäre Pflege gehören.
Welche Eigenanteile können bleiben?
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten werden grundsätzlich nicht vollständig aus den Leistungsbeträgen der Tagespflege finanziert. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der individuellen Nutzung und dem vereinbarten Entgelt.
Deshalb erhalten Sie von uns vor einer Aufnahme eine persönliche und nachvollziehbare Kostenübersicht.
Gut zu wissen
Tagespflege ergänzt die Versorgung zu Hause.
Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen oder anteiliges Pflegegeld können grundsätzlich zusätzlich zur Tagespflege bestehen. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, sollte immer anhand der persönlichen Versorgungssituation geprüft werden.
Persönlich rechnen
Wir betrachten Pflegegrad, Besuchstage, Fahrdienst und mögliche weitere Budgets gemeinsam.
Transparent entscheiden
Vor der Aufnahme wissen Sie, welche Leistungen abgerechnet werden und welcher Eigenanteil entstehen kann.
Änderungen beachten
Gesetzliche Beträge und persönliche Ansprüche können sich verändern. Im Zweifel ist die Pflegekasse verbindliche Ansprechpartnerin.
Wir rechnen Ihre Möglichkeiten gemeinsam durch.
Bringen Sie vorhandene Unterlagen gerne zum Beratungsgespräch mit. Wir erklären die einzelnen Positionen verständlich.

